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Störfallinformation

Die Erstellung einer Störfallinformation im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (BGBl. Nr. 493/1993) ist erforderlich, da die Kläranlage Wien nach dem Wasserrechtsgesetz (BGBl. Nr. 215/1959) genehmigt wurde und die Rohzulauffracht mehr als 50.000 Einwohnergleichwerte beträgt und mehr als 10 Tonnen des entzündbaren Klärgases in der Anlage vorhanden sind.

Bezeichnung der Anlage: Kläranlage Wien
Betreiberin: ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H. (ebswien)
Standort: 11.Haidequerstraße 7, 1110 Wien
Kontakt/Auskunft für weitere Informationen:
Betriebsleitung: DI Dr. Gerald Wandl
01 76099 5601
Montag bis Donnerstag 7 bis 16 h, Freitag 7 bis 12 h
Internet: www.ebswien.at

Das gesamte kommunale, gewerbliche und industrielle Wiener Abwasser wird in der Kläranlage mit einer Anlagenkapazität von 4,0 Mio. EW60 mechanisch-biologisch gereinigt. Das Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) gelangt über das Wiener Kanalsystem (Zuständigkeit Wien Kanal – WKN) zur Kläranlage. Auf der Anlage werden bis zu 18 m³/s Abwasser übernommen und gereinigt. Das gereinigte Abwasser wird in den Donaukanal eingeleitet.

Der bei der mechanisch-biologischen Reinigung anfallende Klärschlamm wird in der Schlammbehandlung statisch und mechanisch eingedickt. Durch die folgende anaerobe Schlammstabilisierung („Schlammfaulung“) wird in sechs Faulbehältern methanhaltiges Klärgas produziert und in zwei Gasbehältern zwischengespeichert. Aus dem Klärgas wird in Blockheizkraftwerken und einem Gaskessel Strom und Wärme erzeugt. Die erzeugte Energie wird größtenteils in der Kläranlage genutzt, Überschüsse werden in die öffentlichen Strom- bzw. Fernwärmenetze eingespeist. Der nach der Faulung vorhandene Klärschlamm wird in der benachbarten Anlage der Wien Energie (Werk Simmeringer Haide) thermisch behandelt.

Die Abwasserreinigung, Schlammbehandlung und Gasverwertung wird unter Einsatz modernster Anlagentechnik und innovativer Verfahrenstechnik zum Schutz der Umwelt und der Gewässer betrieben.

Die wesentlichen Gefahrenquellen beim Betrieb der Kläranlage sind der Zulauf von Störstoffen, Stromausfall, Gebrechen an maschinellen bzw. elektrotechnischen Anlagenteilen, Brand und Explosion. Ein wahrnehmbarer Geruch nach Abwasser ist kein Anzeichen für einen Störfall.

Zur Vermeidung von Störfällen bzw. Unfällen mit Auswirkungen auf das Personal, die Öffentlichkeit bzw. die Umwelt wurden die nachfolgend angeführten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen eines Schadens zu vermeiden bzw. so weit wie möglich zu reduzieren.

  • Der Abwasserreinigungsprozess wird über die ständig besetzte zentrale Schaltwarte überwacht und gesteuert. Das Personal wird regelmäßig geschult, um im Störfall schnell und zielgerichtet zu reagieren.
  • Die gesamten baulichen und maschinellen Einrichtungen sowie die Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und die Prozessleittechnik entsprechen dem Stand der Technik. In allen relevanten Anlagenbereichen sind Redundanzen vorhanden, damit bei Ausfällen Reserven zur Verfügung stehen.
  • Sämtliche maschinelle und elektrotechnische Einrichtungen sind online mit der Schaltwarte verbunden und werden rund um die Uhr überwacht. Um einen störungsfreien Betrieb sicherzustellen, werden diese Einrichtungen einer regelmäßigen Wartung und Instandhaltung unterzogen.
  • Die Kläranlage verfügt über eine redundante Stromversorgung.
  • Am Betriebsgelände wird Fällmittel (stark ätzende Flüssigkeit, erforderlich für die Entfernung des Phosphors aus dem Abwasser) per Eisenbahn mit Kesselwaggons geliefert und in einer Menge von ca. 300 m³ in Tanks gelagert. Die Tanks und die Gleisanlage sind auf einer Dichtbetonwanne errichtet, beim Austritt von Fällmittel wird dieses in der Dichtbetonwanne aufgefangen.
  • Die Kläranlage ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Über TUS-Alarm (TUS = Telemetrie und Sicherheit) erfolgt eine Alarm-Meldung zur Notrufzentrale der Wiener Berufsfeuerwehr. Im Brandfall stehen ausreichende Löschhilfen zur Verfügung. Das Brandschutzkonzept der Kläranlage Wien sieht zur Begrenzung und Ausbreitung von Bränden klar abgetrennte Brandabschnitte und zahlreiche Flucht- und Rettungswege vor.
  • Im Explosionsschutzdokument nach VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären) sind die Explosionsgefahren und die explosionsgefährdeten Bereiche im Normalbetrieb, bei Wartungen, Instandhaltungen und Störungen sowie die zugehörigen Maßnahmen und Vorkehrungen enthalten. Bestimmte Anlagenteile sind explosionsgeschützt ausgerüstet.
  • Bestimmte Anlagenbereiche sind mit einer Gaswarnanlage ausgestattet, mit der ständig die Konzentration von Methan (in der Mischung mit Sauerstoff explosives Gas, Bestandteil von Klärgas) gemessen wird. Im Fall eines Gasalarms werden die betroffenen Anlagenteile abgeschaltet.
  • Die regelmäßigen Anlagenrundgänge in den verfahrenstechnischen Anlagenteilen und in den betrieblichen Hochbauten, die vom Personal der Kläranlage durchgeführt werden, dienen zum Erkennen von Gefahren bzw. unsicheren Zuständen, um im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einem möglichen Störfall vorbeugend entgegenzuwirken.
  • Es liegen für die wichtigsten Szenarien Notfallpläne vor, um im Notfall die richtigen Handlungen zu setzen. Im Rahmen von Notfall-Übungen werden die geplanten Abläufe auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf Verbesserungen vorgenommen.
  • Tritt ein Störfall von einem bestimmten Ausmaß auf, werden die organisatorischen und operativen Abläufe bis zum Erreichen des störungsfreien Betriebs über das Notfall- oder Krisenmanagement gesteuert.
  • Die Verfügbarkeit der Informations- und Leittechniksysteme ist an die Erfordernisse der Kernprozesse Abwasserreinigung, Schlammbehandlung und Energie ausgerichtet. Im Zuge von entsprechenden Business Impact Analysen wurden für die einzelnen Bereiche der Informations- und Leittechnik, Prozessleittechnik (PLT), Schaltanlagenleittechnik (SLT) und Gebäudeleittechnik (GLT) sowie unter Berücksichtigung der betroffenen Systeme maximal mögliche Ausfallzeiten definiert. Die für die Verfügbarkeit der Anlage wesentlichen Systeme sind zudem redundant und somit hochverfügbar ausgestaltet.
  • Durch vorhandene Monitoringsysteme, welche unterschiedliche Bereiche, wie z.B. Netzwerkkomponenten oder auch aktive Komponenten der PLT und SLT überwachen, kann im Bedarfsfall schnell reagiert und eingegriffen werden.
  • Die Leittechnik verfügt über eine 24-Stunden-Rufbereitschaft. Ebenso gibt es für unterschiedliche Störfälle aus dem Bereich der IT und LT für das Personal entsprechende Handlungsanleitungen.

Auch unter Einhaltung aller zuvor angeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen ist ein Restrisiko gegenüber dem Auftreten von Störungen vorhanden. Vor allem Ereignisse außerhalb des Kläranlagengeländes bzw. außerhalb des Einflussbereichs des Kläranlagenbetriebes (z.B. Einleitung von Schadstoffen in die Kanalisation, Stromausfall, Hochwasser, Einschränkungen bei der Übernahme des Klärschlamms) stellen ein Restrisiko dar. Durch entsprechende Überwachungsmaßnahmen wird darauf geachtet, diese Ereignisse möglichst früh zu erkennen, um schadensbegrenzende Gegenmaßnahmen im Rahmen des Kläranlagenbetriebes setzen zu können.

Störungen des Kläranlagenbetriebes werden im Regelfall durch Meldesysteme (Prozessleitechnik, Brandmeldeanlage, Gaswarnanlage, etc.) signalisiert. Das verantwortliche Kläranlagenpersonal verfügt über das erforderliche Fachwissen und die notwendige Ausrüstung zur Behebung von Störungen. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen gemeinsam mit den relevanten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gesetzt. Als Grundlage für die Vorgehensweise im Störfall stehen entsprechende Regulative zur Verfügung.

Betriebsfremde Personen, die Hinweise auf einen Störfall im Bereich der Kläranlage feststellen, werden, so nicht bereits offensichtlich an der Behebung der Störung gearbeitet wird, ersucht, unverzüglich die Betriebsleitung der Kläranlage (Tel. 01 / 760 99 – 5601, Mo.-Do. 7 bis 16 h, Fr. 7 bis 12 h) bzw. außerhalb der Dienstzeiten die zentrale Schaltwarte (Tel. 01 / 760 99 – 5661) zu informieren. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das eigenständige Betreten des eingezäunten Betriebsgeländes durch betriebsfremde Personen nicht gestattet ist und durch entsprechende Einrichtungen überwacht wird.

Tritt trotz aller Vorsorgemaßnahmen des Kläranlagenbetriebes ein Störfall ein, der größere Personenkreise betrifft, so würden die betroffenen Personenkreise über Presse und Rundfunk zu den relevanten Umständen und allenfalls zu beachtende Verhaltensregeln informiert.

Die vorliegende Störfallinformation ist im Internet unter www.ebswien.at verfügbar.

ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H

Wien, am 03.09.2024

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1. AEV

Die Bezeichnung 1. AEV steht für die
„1. Abwasseremissionsverordnung für kommunales Abwasser“. Der Mindestwirkungsgrad bezieht sich auf das Jahresmittel, der Grenzwert auf die maximal zulässige Ablaufkonzentration im geklärten Abwasser.

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Pges

Pges steht für Gesamt-Phosphor. Der Gesamt-Phosphor ist ein Summenparameter, der sich aus gelöstem anorganischen Phosphor (Orthophosphat) und gelöstem bzw. ungelöstem organischen Phosphor zusammensetzt.

Der Gesamt-Phosphor wird in mg P/l (Abwasser) angegeben.

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NH4-N

(Ammoniumstickstoff)

Der Ammonium-Stickstoff (NH4-N) ist eine anorganische Stickstoffverbindung, die unter anderem beim biologischen Abbau organischer Stickstoffverbindungen (z.B. Eiweiß) entsteht.

Der Ammonium-Stickstoff wird in mg N/l (Abwasser) angegeben.

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Nges

Nges steht für Gesamt-Stickstoff. Der Gesamt-Stickstoff ist ein Summenparameter, der sich aus dem organischen Stickstoffanteil (Harnstoff, Peptide, Proteine) und dem anorganischen Stickstoffanteil (Ammonium-Stickstoff und Nitrat-Stickstoff) zusammensetzt.
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TOC

TOC steht für „total organic carbon”, also den gesamten organisch gebundenen Kohlenstoff. Zusammen mit dem chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) ist TOC eine wichtige Kenngröße für die Belastung eines Gewässers mit organischen Stoffen.

 

Angabe in mgC/l (Wasser).

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CSB

Der CSB, kurz für Chemischer Sauerstoffbedarf, ist eine Kenngröße für den Gehalt an sauerstoffzehrenden Wasserinhaltsstoffen. Der chemische Sauerstoffbedarf ist der bei der chemischen Oxidation von organischen Wasserinhaltsstoffen unter genormten Bedingungen ermittelte Verbrauch an Kaliumdichromat, anzugeben als Sauerstoffäquivalent in „mg/l Wasser“.
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BSB5

BSB5 steht für den biochemischen Sauerstoffbedarf in 5 Tagen. Dabei handelt es sich um eine Kenngröße für den Gehalt an biologisch abbaubaren Wasserinhaltsstoffen.

BSB5 bezeichnet die Sauerstoffmenge, die von Mikroorganismen in 5 Tagen verbraucht wird. Der biochemische Sauerstoffbedarf ist die Masse an gelöstem molekularen Sauerstoff, die von Mikroorganismen beim oxidativen Abbau (aber auch Umbau) organischer Inhaltsstoffe (Kohlenstoffverbindungen) des Wassers unter definierten Bedingungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums  (5 Tage) benötigt wird.

Der BSB5 wird in mgO2/l (Wasser) angegeben.