Die Erstellung einer Störfallinformation im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (BGBl. Nr. 493/1993) ist erforderlich, da die Kläranlage Wien nach dem Wasserrechtsgesetz (BGBl. Nr. 215/1959) genehmigt wurde und die Rohzulauffracht mehr als 50.000 Einwohnergleichwerte beträgt und mehr als 10 Tonnen des entzündbaren Klärgases in der Anlage vorhanden sind.
Bezeichnung der Anlage: | Kläranlage Wien |
Betreiberin: | ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H. (ebswien) |
Standort: | 11.Haidequerstraße 7, 1110 Wien |
Kontakt/Auskunft für weitere Informationen: | |
Betriebsleitung: | DI Dr. Gerald Wandl 01 76099 5601 Montag bis Donnerstag 7 bis 16 h, Freitag 7 bis 12 h |
Internet: | www.ebswien.at |
Das gesamte kommunale, gewerbliche und industrielle Wiener Abwasser wird in der Kläranlage mit einer Anlagenkapazität von 4,0 Mio. EW60 mechanisch-biologisch gereinigt. Das Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) gelangt über das Wiener Kanalsystem (Zuständigkeit Wien Kanal – WKN) zur Kläranlage. Auf der Anlage werden bis zu 18 m³/s Abwasser übernommen und gereinigt. Das gereinigte Abwasser wird in den Donaukanal eingeleitet.
Der bei der mechanisch-biologischen Reinigung anfallende Klärschlamm wird in der Schlammbehandlung statisch und mechanisch eingedickt. Durch die folgende anaerobe Schlammstabilisierung („Schlammfaulung“) wird in sechs Faulbehältern methanhaltiges Klärgas produziert und in zwei Gasbehältern zwischengespeichert. Aus dem Klärgas wird in Blockheizkraftwerken und einem Gaskessel Strom und Wärme erzeugt. Die erzeugte Energie wird größtenteils in der Kläranlage genutzt, Überschüsse werden in die öffentlichen Strom- bzw. Fernwärmenetze eingespeist. Der nach der Faulung vorhandene Klärschlamm wird in der benachbarten Anlage der Wien Energie (Werk Simmeringer Haide) thermisch behandelt.
Die Abwasserreinigung, Schlammbehandlung und Gasverwertung wird unter Einsatz modernster Anlagentechnik und innovativer Verfahrenstechnik zum Schutz der Umwelt und der Gewässer betrieben.
Störungen des Kläranlagenbetriebes werden im Regelfall durch Meldesysteme (Prozessleitechnik, Brandmeldeanlage, Gaswarnanlage, etc.) signalisiert. Das verantwortliche Kläranlagenpersonal verfügt über das erforderliche Fachwissen und die notwendige Ausrüstung zur Behebung von Störungen. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen gemeinsam mit den relevanten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gesetzt. Als Grundlage für die Vorgehensweise im Störfall stehen entsprechende Regulative zur Verfügung.
Betriebsfremde Personen, die Hinweise auf einen Störfall im Bereich der Kläranlage feststellen, werden, so nicht bereits offensichtlich an der Behebung der Störung gearbeitet wird, ersucht, unverzüglich die Betriebsleitung der Kläranlage (Tel. 01 / 760 99 – 5601, Mo.-Do. 7 bis 16 h, Fr. 7 bis 12 h) bzw. außerhalb der Dienstzeiten die zentrale Schaltwarte (Tel. 01 / 760 99 – 5661) zu informieren. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das eigenständige Betreten des eingezäunten Betriebsgeländes durch betriebsfremde Personen nicht gestattet ist und durch entsprechende Einrichtungen überwacht wird.
Tritt trotz aller Vorsorgemaßnahmen des Kläranlagenbetriebes ein Störfall ein, der größere Personenkreise betrifft, so würden die betroffenen Personenkreise über Presse und Rundfunk zu den relevanten Umständen und allenfalls zu beachtende Verhaltensregeln informiert.
Die vorliegende Störfallinformation ist im Internet unter www.ebswien.at verfügbar.
ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H
Wien, am 03.09.2024
Die Bezeichnung 1. AEV steht für die
„1. Abwasseremissionsverordnung für kommunales Abwasser“. Der Mindestwirkungsgrad bezieht sich auf das Jahresmittel, der Grenzwert auf die maximal zulässige Ablaufkonzentration im geklärten Abwasser.
Pges steht für Gesamt-Phosphor. Der Gesamt-Phosphor ist ein Summenparameter, der sich aus gelöstem anorganischen Phosphor (Orthophosphat) und gelöstem bzw. ungelöstem organischen Phosphor zusammensetzt.
Der Gesamt-Phosphor wird in mg P/l (Abwasser) angegeben.
Der Ammonium-Stickstoff (NH4-N) ist eine anorganische Stickstoffverbindung, die unter anderem beim biologischen Abbau organischer Stickstoffverbindungen (z.B. Eiweiß) entsteht.
Der Ammonium-Stickstoff wird in mg N/l (Abwasser) angegeben.
TOC steht für „total organic carbon”, also den gesamten organisch gebundenen Kohlenstoff. Zusammen mit dem chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) ist TOC eine wichtige Kenngröße für die Belastung eines Gewässers mit organischen Stoffen.
Angabe in mgC/l (Wasser).
BSB5 steht für den biochemischen Sauerstoffbedarf in 5 Tagen. Dabei handelt es sich um eine Kenngröße für den Gehalt an biologisch abbaubaren Wasserinhaltsstoffen.
BSB5 bezeichnet die Sauerstoffmenge, die von Mikroorganismen in 5 Tagen verbraucht wird. Der biochemische Sauerstoffbedarf ist die Masse an gelöstem molekularen Sauerstoff, die von Mikroorganismen beim oxidativen Abbau (aber auch Umbau) organischer Inhaltsstoffe (Kohlenstoffverbindungen) des Wassers unter definierten Bedingungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (5 Tage) benötigt wird.
Der BSB5 wird in mgO2/l (Wasser) angegeben.