Die Abholung oder Übernahme verstorbener Haustiere zählt zu den Kernaufgaben der ebswien kläranlage & tierservice. Dieses Service, mit dem uns die Stadt Wien beauftragt hat, ist für alle Wienerinnen und Wiener kostenlos.
Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der Telefonnummer 01/76 76 176.
Unsere Mitarbeiter sind täglich in ganz Wien unterwegs. Wir kommen binnen 24 Stunden zu Ihnen nach Hause und holen Ihren verstorbenen Liebling im Zuge einer Sammeltour ab. Sie können ihn aber auch selbst zur ebswien kläranlage & tierservice (am Standort: Alberner Hafenzufahrtsstraße 8, 1110 Wien) bringen. Auch außerhalb unserer Öffnungszeiten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Tier in dafür vorgesehene Einrichtungen abzugeben. Diese finden Sie im Einfahrtsbereich.
Fleischverarbeitende Betriebe sind bei der ebswien kläranlage & tierservice an der richtigen Adresse. Als veterinärbehördlich zugelassener Betrieb übernehmen wir die fachgerechte Abholung aller Materialien tierischer Herkunft. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Fleisch- und Knochenreste oder Lebensmittel, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet sind.
Die Verwertung der in Wien gesammelten Produkte besorgt unsere Vertragspartnerin, die TKV Burgenland in Unterfrauenhaid, in einer modernen Anlage mittels Drucksterilisationsverfahren. Selbstverständlich werden dabei alle relevanten gesetzlichen Vorschriften strengstens eingehalten.
Lebensmittelkrisen (Stichwort BSE) haben in der Vergangenheit gezeigt, welche bedeutende Rolle tierische Nebenprodukte bei der Verbreitung von übertragbaren Tierseuchen spielen können. Daher müssen Krankheitserreger unschädlich gemacht und mögliche Infektionsketten unterbrochen werden. Der gesetzeskonforme Umgang mit tierischen Nebenprodukten ist ein wichtiger Beitrag zur Seuchenprävention und damit zur Gesundheit von Tier und Mensch. Wir beraten Sie gerne auch persönlich über unser Leistungsangebot.
Seuchen wie Vogelgrippe, Tollwut oder BSE betreffen nicht nur Tiere, sondern können auch für den Menschen gefährlich sein. Aufgrund des hohen Hygienestandards, zu dessen Sicherung wir durch unsere Arbeit beitragen, sind dies in Wien nur sehr selten auftretende Ereignisse. Gänzlich auszuschließen sind sie aber, etwa durch das Einschleppen von Erregern aus Drittländern, nie. Im Falle des Seuchenalarms sind wir sofort einsatzbereit, um unsere Aufgaben gemäß dem Notfallplan der Stadt Wien in enger Abstimmung mit den Veterinärbehörden zu übernehmen. Verstorbene Tiere transportieren wir rasch und fachgerecht ab, seuchenverdächtige Tiere können wir sicher in Quarantäne halten.
Durch regelmäßige Mitarbeiterschulungen und Übungen sind wir für den Notfall bestens vorbereitet und rund um die Uhr einsatzbereit. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Wienerinnen und Wiener bewusst!
Die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und toten Tieren wurde europaweit durch die EU-Verordnung 1774/2002 bzw. das Tiermaterialiengesetz (TMG) geregelt.
Am 4. März 2011 wurde diese Verordnung aufgehoben und durch die Verordnung (EG) 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und die dazugehörende Durchführungsverordnung VO (EU) Nr. 142/2011 (siehe hierzu Änderungen und Berichtigungen in der Verordnung (EU) Nr. 294/2013) ersetzt.
In der Verordnung (EG) 1069/2009 werden alle tierischen Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, in drei Risikokategorien (Kategorie 1, 2 oder 3) eingeteilt. Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (z. B. Verfütterungsverbot an Nutztiere) befinden sich in der (EG) Verordnung Nr. 999/2001 (siehe hierzu Änderung der SRM-Definition in der Verordnung (EU) 2015/1162). Jeder Erzeuger von tierischen Nebenprodukten (Schlachthof, Fleischerei usw.) ist gemäß Tiermaterialiengesetz verpflichtet, diese unverzüglich an einen zugelassenen Betrieb abzuliefern und eine rechtsgültige schriftliche Vereinbarung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten abzuschließen.
Es passiert immer wieder: Haustiere wollen die „Wildnis in der Stadt“ entdecken. Der Ausflug endet für die kleinen Ausreißer leider häufig tödlich. Um den Tierfreundinnen und Tierfreunden Gewissheit zu verschaffen, was mit ihren Lieblingen passiert ist, haben wir hier eine Übersicht der in Wien tot aufgefundenen Heimtiere zusammengestellt.
Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen dürfen wir das tote Tier nicht an die Eigentümerin oder den Eigentümer zurückgeben. Nur eine Weitergabe an behördlich zugelassene Betriebe – wie zum Beispiel an ein Tierkrematorium oder einen Tierfriedhof – ist uns gestattet.
Für Fragen erreichen Sie uns während unserer Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 01 7676176 oder per E-Mail unter office@ebswien.at.
Beschreibung
Fundort
Funddatum
ID
Chip-Nummer
In den Wiener Stadtrechnungen des 15. Jahrhunderts finden sich sporadisch Ausgaben für Personen, die Tierkadaver aus der Stadt hinausschafften oder streunende Hunde erschlugen. Beides zentrale Aufgaben der späteren Wasenmeisterei. Gesichert ab dem zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts, wahrscheinlich aber schon früher, war in Wien die Wasenmeisterei mit dem Amt des Scharfrichters verbunden. Sie war quasi sein „Brotberuf“: Die Stadt errichtete auf ihre Kosten die Aasgruben, in denen die toten Tiere verscharrt wurden. Weiters stellte sie dem Wasenmeister/Scharfrichter ein Quartier zur Verfügung und errichtete bzw. erhielt die Bauten bei den Aasgruben. Die Zahlungen an den Wasenmeisters waren hingegen gering, er erhielt eine kleine Summe für die Anstellung eines Knechts und den Hundefang. Auch die Entlohnungen für die Tätigkeiten des Scharfrichters, von Folterunten bis zu Hinrichtungen, waren in Wien äußerst gering. Die Idee war, dass die Wasenmeisterei durch den Verkauf von Häuten, Horn oder tierischem Fett genug abwerfen sollte, um den jeweiligen Inhabern einen ausreichenden Lebensunterhalt zu sichern.
Im Zuge der umfassenden Justizreform Mitte des 19. Jahrhunderts verlor die Stadt Wien die Zuständigkeit für den Scharfrichter. Johann Georg Hoffmann wurde als Scharfrichter vom Oberlandesgericht Wien übernommen, gleichzeitig blieb er als Wiener Wasenmeister im Dienst der Stadt. Bis zu seinem Tode im Jahr 1865 war er also ein Diener zweier Herren. Das Verhältnis der Stadt zu seinem Sohn und Erben war schlecht, was zu seinem Rauswurf im Jahre 1873 führte. Gleichzeitig wollte die „moderne“ Stadt mit der mittelalterlichen Tradition der Aasgruben brechen und nicht zuletzt aus ökonomischen Erwägungen mehr Nutzen aus den Tierkadavern ziehen. Nach langer Standortsuche und intensiver Diskussion über die bestmögliche Lösung fiel die Entscheidung für die Errichtung einer „Thermochemischen Fabrik“ auf jenem Gelände, das bis heute von der ebswien kläranlage & tierservice genutzt wird.
Verlegung der Wiener Wasenmeisterei vom Gelände des Zentralfriedhofs nach Kaiserebersdorf, damals noch eine selbstständige Gemeinde
der Thermochemischen Fabrik zur Gewinnung von Fettstoffen und Erzeugung von Leim aus Schlachthausabfällen und gefallenen Tieren. Die Stadt Wien ist Eigentümerin der Fabrik, der Betrieb wird verpachtet.
der „Gesellschaft zum Betrieb der städtischen Wasenmeisterei und Thermochemischen Fabrik in Wien“. Die Stadt Wien übernimmt im Jahr 1919 mit 60 Prozent die Mehrheit daran, Minderheitsgesellschafter ist der Pächter der Fabrik, Ferdinand Wambacher.
Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wird der Pächter (Dipl.-)Ing. Hermann Wambacher aus der Gesellschaft hinausgedrängt. Das neue Regime ist mit dem Output der wenig später als „kriegswichtig“ eingestuften Fabrik nicht zufrieden. Die Prozessunterlagen zu dem Vorgang haben sich leider nicht erhalten. Wambacher erhielt eine Entschädigung.
in „Tierkörperverwertung und Thermochemische Fabrik Gesellschaft m.b.H.“ Im Jahr 1944 wird die Fabrik durch Bombentreffer erheblich beschädigt.
der Verarbeitung des tierischen Materials am Standort, die ab sofort in Partnerbetrieben erfolgt. Das Unternehmen konzentriert sich ausschließlich auf die Sammlung tierischer Materialien.
in „Tierkörperbeseitigung Wien“
Die Entsorgungsbetriebe Simmering (EbS) übernehmen von der Wiener Holding.
auf ebswien tierkörperbeseitigung Ges.m.b.H. Nfg KG
auf ebswien tierservice Ges.m.b.H. Nfg KG
an die bisherige ebswien hauptkläranlage Ges.m.b.H., das Gesamt-Unternehmen firmiert nun unter ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H.
Und zwar ein echtes „Prachtexemplar“, wie der Leiter der zoologischen Abteilung des k.k. naturhistorischen Hofmuseums, Dr. Franz Steindachner, bemerkte. Er wollte das Skelett des Finnwal-Männchens der Sammlung des jüngst eröffneten Museums an der Wiener Ringstraße einverleiben. Im Wiener Wasenmeister Johann Logar, Pächter der städtischen Wasenmeisterei und Thermochemischen Fabrik, fand er einen Verbündeten. Denn dieser brauchte einen Experten, der ihm half, die in seinem Besitz befindlichen Walknochen wieder zu einem Skelett zusammenzubauen, das er in der Saison 1890 im Prater zur Schau stellen wollte – gegen Eintritt versteht sich.
Doch wie war der Wiener Wasenmeister zu den Wal-Knochen gekommen? Blenden wir zurück: Am 30. Dezember 1888 strandet ein Wal am Barritskov-Strand im Vejle-Fjord im südlichen Jütland in Dänemark. Es handelt sich um ein ausgewachsenes Finnwal-Männchen mit einer Länge von 19 Metern und einem Gewicht von rund 60 Tonnen. Zunächst an Ort und Stelle ausgestellt, „übersiedelt“ der Wal anschließend nach Kopenhagen. Die Ausstellung des riesigen Meeresbewohners ist ein solcher Erfolg, dass internationale Investoren auf sie aufmerksam werden. Sie planen eine Tour durch europäische Städte, die bei der Weltausstellung in Paris enden sollte.
Gestank: Magistrat zieht Notbremse
Zunächst geht die Wal-Schaustellung aber nach Berlin, wo sie zehntausende Interessierte anlockt. Der Wal-Kadaver hat bereits deutlich gelitten, den Verwesungsspuren rückt der berühmte Tierpräparator Jean Wickersheimer im wahrsten Sinne des Wortes „zu Leibe“: Er pumpt den Wal mit der unter anderem aus der hochgiftigen Arsensäure bestehenden nach ihm benannten „Wickersheimschen Lösung“ voll. Nach zwei Monaten in Berlin gelangt der auf den Namen „Jonas“ getaufte Wal mit dem Zug nach Wien, wo das „Meerungethüm aus dem Kattegat“ ab 5. Mai 1889 im Prater zur Schau gestellt wird. Die hohen Temperaturen setzen dem stattlichen Fleischberg enorm zu, bald hagelt es Beschwerden von Prater-Gastronomen und ihren Gästen. Der Wiener Magistrat erteilt zunächst Auflagen zur Geruchsbekämpfung und lässt die Ausstellung weiterlaufen. Doch Mitte Juni reißt den Behörden der Geduldsfaden: Sie verfügen den Abtransport des stinkenden Kadavers zur Entsorgung in der Wasenmeisterei in Kaiserebersdorf.
Jonas kommt ins Museum
Und so kommt der Wiener Wasenmeister zum nach wie vor schwersten Fall der Firmengeschichte und nach der Entfernung aller Fleischreste zu den Knochen des Wander-Wals. Der Zoologe Steindachner hilft, sie wieder richtig zusammenzusetzen, nach Einholung der Genehmigung durch den Magistrat kann Johann Logar die Überreste von Jonas im Prater ausstellen. Sein Pech: Das Skelett lockt weit weniger Besucherinnen und Besucher an, als der Wiener Wasenmeister erwartet hat. Und so wird die Schaustellung schon nach wenigen Wochen abgebrochen. Vereinbarungsgemäß gelangen die Knochen von Jonas danach in das k.k. naturhistorische Hofmuseum. Im Naturhistorischen Museum, seinem Nachfolger, kann Jonas übrigens noch heute besucht werden. Wirbel, Rippen und Flossen sind – feinsäuberlich nummeriert – im „Wal-Keller“ untergebracht. Öffentlich zugänglich sind seine Unterkiefer: Sie bilden den beeindruckenden Torbogen des Saales XXXV.
Telefonisch sind wir täglich rund um die Uhr unter der Nummer 01 7676176 erreichbar.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter: office@ebswien.at
Wir haben für Sie werktags von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und am Freitag von 7 bis 13 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten stehen im Einfahrtsbereich Behälter für die selbstständige Anlieferung zur Verfügung.
Die ebswien kläranlage & tierserivce ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Übernahmestelle für tierische Nebenprodukte (Alberner Hafenzufahrtsstraße 8, 1110 Wien) erreichen Sie mit den Buslinien 76A oder 79A (Station „Margetinstraße“).
Mit Google Maps können Sie Ihre Anfahrt zu uns planen. Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen von Google.
Unsere Adresse:
ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H.
Standort: Alberner Hafenzufahrtsstraße 8, 1110 Wien
Die Bezeichnung 1. AEV steht für die
„1. Abwasseremissionsverordnung für kommunales Abwasser“. Der Mindestwirkungsgrad bezieht sich auf das Jahresmittel, der Grenzwert auf die maximal zulässige Ablaufkonzentration im geklärten Abwasser.
Pges steht für Gesamt-Phosphor. Der Gesamt-Phosphor ist ein Summenparameter, der sich aus gelöstem anorganischen Phosphor (Orthophosphat) und gelöstem bzw. ungelöstem organischen Phosphor zusammensetzt.
Der Gesamt-Phosphor wird in mg P/l (Abwasser) angegeben.
Der Ammonium-Stickstoff (NH4-N) ist eine anorganische Stickstoffverbindung, die unter anderem beim biologischen Abbau organischer Stickstoffverbindungen (z.B. Eiweiß) entsteht.
Der Ammonium-Stickstoff wird in mg N/l (Abwasser) angegeben.
TOC steht für „total organic carbon”, also den gesamten organisch gebundenen Kohlenstoff. Zusammen mit dem chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) ist TOC eine wichtige Kenngröße für die Belastung eines Gewässers mit organischen Stoffen.
Angabe in mgC/l (Wasser).
BSB5 steht für den biochemischen Sauerstoffbedarf in 5 Tagen. Dabei handelt es sich um eine Kenngröße für den Gehalt an biologisch abbaubaren Wasserinhaltsstoffen.
BSB5 bezeichnet die Sauerstoffmenge, die von Mikroorganismen in 5 Tagen verbraucht wird. Der biochemische Sauerstoffbedarf ist die Masse an gelöstem molekularen Sauerstoff, die von Mikroorganismen beim oxidativen Abbau (aber auch Umbau) organischer Inhaltsstoffe (Kohlenstoffverbindungen) des Wassers unter definierten Bedingungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (5 Tage) benötigt wird.
Der BSB5 wird in mgO2/l (Wasser) angegeben.